- Wann und wie lange wird die Ganztagsbetreuung angeboten?
Seit dem Schuljahr 2015/2016 ist die Grundschule Hedemünden eine offene Ganztagsschule. Das Ganztagsangebot findet an vier Tagen (Montag bis Donnerstag) statt und beginnt nach dem regulären Unterrichtsende um 12.50 Uhr und endet um 15.30 Uhr. Es steht Ihnen frei, einen, mehrere oder alle Tage zu wählen.
- Wer kann an der Ganztagsbetreuung teilnehmen?
Alle Kinder der Grundschule Hedemünden, die vorher, verbindlich für ein Halbjahr angemeldet worden sind.
Wichtiger Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes zum Ganztagsangebot bedeutet, dass Ihr Kind in der ganzen Zeit von 07.55 – 15.30 Uhr in der Schule verweilt und unterrichtet und betreut wird. Einen flexiblen Umgang mit dieser Regelung kann die Schule nicht gewährleisten.
- Wie ist der Ablauf in der Ganztagsbetreuung?
Nach Beendigung des Unterrichts haben die für die Ganztagsschule angemeldeten Kinder eine Pause, in der Mittag gegessen und gespielt werden kann. Im Anschluss daran finden die Hausaufgabenbetreuung und von 14.30 bis 15.30 Uhr die Arbeitsgemeinschaften statt. Das Ende der Betreuungszeit ist Montag bis Donnerstag jeweils um 15.30 Uhr.
- Was mache ich, wenn mein Kind nicht am Ganztag teilnehmen kann?
Bei Krankheit des Kindes muss durch die Erziehungsberechtigten eine telefonische Krankmeldung bis spätestens 7.45 Uhr in der Schule erfolgen.
Sollte Ihr Kind aus einem triftigem Grund nachmittags mal nicht am Ganztag teilnehmen können, muss eine schriftliche Abmeldung vorgelegt werden.
Das Kind beendet den Unterricht an diesem Tag um 12.50 Uhr.
Aus verwaltungstechnischen Gründen kann bei längeren abzusehenden Fehlzeiten eines Kindes (z.B. Erkrankungen, Kuraufenthalte) erst ab der 2. Woche des Fehlens das Mittagessen abbestellt werden.
Beispiele:
- Wird ein Kind montags für eine Woche abgemeldet, muss das Mittagessen für diese Woche bezahlt werden.
- Wird ein Kind für einen längeren Zeitraum entschuldigt, muss ab der 2. Woche nicht bezahlt werden.
- Wer liefert das Mittagessen und wie läuft das mit der Bezahlung?
Das Mittagessen wird von der Firma Meyer Menü geliefert. Die Bezahlung des Essens (ab 01.04.2023: 4,20 € pro Tag) erfolgt per Vorauszahlung, wobei die Schule über Abrechnungszeiträume informiert. Familien, die leistungsberechtigt sind, können einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen und einen Zuschuss zum Mittagessen erhalten. Antragsformulare können Sie im Jobcenter oder auch in der Schule erhalten.
- Warum kann das Geld nicht per Lastschriftverfahren eingezogen werden?
Bei dem eingerichteten Konto handelt es sich, wie vom Land Niedersachsen vorgesehen, um ein Tagesgeldkonto, bei dem kein Lastschriftverfahren möglich ist.
- Wie verläuft die Einteilung in die Arbeitsgemeinschaften?
Eine Einteilung in das AG-Angebot erfolgt nach Rücksprache mit den Kindern und in Absprache mit der Klassenlehrerin. Die angemeldeten Schüler der Klasse 1 werden in einer eigenen AG „Malen, Spielen, Basteln“ betreut.
- Warum weiß man im Vorfeld nicht, welche Angebote an welchen Tagen stattfinden, um das Kind evtl. an einem bestimmten Tag anmelden zu können?
Zur Anmeldung für den Ganztag gibt es immer wieder die Frage nach den Angeboten, um danach entscheiden zu können, an welchen Tagen das Kind am Ganztag teilnehmen soll.Diese Frage kann aus verschiedenen Gründen im Vorfeld nicht beantwortet werden:
Die personelle Frage zum Halbjahr wird immer erst sehr kurzfristig entschieden.
Die Anzahl der Angebote richtet sich nach den Zahlen der Anmeldungen.
Damit verbunden ist auch die finanzielle Frage, d. h. stehen genügend Gelder für weitere Angebote zur Verfügung (Landessache).
Aus diesen Gründen können wir keine Aussage darüber machen, was für Angebote an welchen Tagen stattfinden.
- Wie läuft das mit den Hausaufgaben?
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind – im Primarbereich: 30 Minuten.
An Ganztagsschulen ist den Schülerinnen und Schülern umfassend Gelegenheit zu geben, Hausaufgaben im Rahmen der von der Schule vorgehaltenen Arbeits- und Übungsstunden bereits in der Schule zu erledigen. Mit 45 Minuten haben die Kinder ausreichend Zeit, um ihre Aufgaben in der Betreuungszeit zu erledigen. Darüber hinaus sollen die Kinder natürlich auch lernen, sich zu organisieren und selbstständig zu arbeiten.
Die Kinder im Ganztag erledigen ihre Hausaufgaben in der Betreuungszeit. Wer das nicht schafft, muss sich am nächsten Tag bei der Lehrkraft rechtfertigen (Hausaufgaben müssen nicht nach dem Ganztag zu Hause erledigt werden!).
Da es unterschiedliche Gründe für das Nichtschaffen geben kann, werden die Betreuungskräfte eine Rückmeldung an die Lehrerin für den nächsten Tag geben. Diese entscheidet, ob und wie die Hausaufgaben nachgeholt werden sollen.
Übendes Lernen für anstehende Klassenarbeiten und die Arbeit an Mappen kann muss natürlich auch zu Hause erfolgen.
Ansonsten gilt natürlich, dass Sie als Eltern die Arbeit Ihres Kindes wertschätzen und dieses auch zum Ausdruck bringen sollten, indem Sie sich die Hausaufgaben auch durchaus zeigen lassen.
Stand: Februar 2023